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#2 What goes around comes around

Der Kreislaufwirtschaft-Newsletter von der KEK

Liebe Leserinnen und Leser,

herzlich willkommen zur zweiten Ausgabe What goes around comes around, dem Kreislaufwirtschaft-Newsletter der KEK, in dem es darum geht, Berliner Unternehmen Wege und Praxisbeispiele zum zirkulären Wirtschaften aufzuzeigen. Kreislaufwirtschaft ist ein Zukunftsthema und Unternehmen profitieren langfristig davon, sich frühzeitig umzustellen und erste Schritte zu gehen.Mit einem monatlichen Thema möchten wir Ihnen echten Mehrwert bieten und Sie einladen, unseren Erfahrungsberichten, aber auch Geschichten von Berliner Unternehmen und Leuchttürmen zu folgen.

Sie haben Fragen zu unseren Services oder interessieren sich neben Kreislaufwirtschaft auch für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz im Betrieb? Kontaktieren Sie uns unter info@kek.berlin.de


Das Europäische Parlament einigt sich auf neue Öko-Design Verordnung ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation)

Auf der Plenarsitzung am 24./25. April 2024 einigte sich das Europäische Parlament auf neue Ökodesign-Maßnahmen, welche in der EU verkaufte Produkte langlebiger, leichter reparierbar, nachrüstbar und wiederverwertbar machen sollen.

Das Gesetz, das bereits vorläufig mit den EU-Ländern vereinbart wurde, betrifft verschiedene Produktgruppen wie Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Reifen. In sekundären Rechtsvorschriften werden spezifische Nachhaltigkeitsanforderungen für diese Produkte festgelegt. Ein wichtiger Aspekt ist das Verbot der Vernichtung von unverkaufter Kleidung und Schuhen. Darüber hinaus wird der digitale Produktpass (DDP Digital Product Passport) eingeführt, die Verbrauchern genaue und aktuelle Informationen bieten, um fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. (Siehe auch BMWK)

 

Hier sind einige wichtige Punkte und Aspekte der neuen Verordnung zusammengefasst:

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Die neue Ökodesignverordnung geht über die bisherige Regelung hinaus und umfasst nun nicht nur Energieverbrauchsprodukte wie Haushaltsgeräte, sondern auch andere Produkte, die eine bedeutende Umweltauswirkung haben. Dazu gehören beispielsweise Elektronik, Möbel und Textilien.
  2. Kreislaufwirtschaft: Ein zentrales Ziel der neuen Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft, insbesondere bezogen auf die Produktgestaltung (Circular Design). Dies bedeutet unter anderem, dass Produkte langlebiger, reparierbarer und recycelbarer gestaltet werden sollen. Hersteller müssen sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen für einen bestimmten Zeitraum verfügbar sind.
  3. Verbraucherinformation: Die Verordnung sieht vor, dass Verbraucher besser über die Umweltauswirkungen und die Energieeffizienz von Produkten informiert werden. Dies könnte durch erweiterte Kennzeichnungspflichten oder durch Bereitstellung von Umweltinformationen über digitale Plattformen geschehen.
  4. Energieeffizienzstandards: Die neuen Regelungen setzen strengere Energieeffizienzstandards für eine Vielzahl von Produkten. Ziel ist es, den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emissionen weiter zu reduzieren.
  5. Nachhaltigkeitskriterien: Neben der Energieeffizienz spielen auch andere Nachhaltigkeitskriterien eine Rolle, wie die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Reduktion gefährlicher Substanzen und die Verringerung des Wasserverbrauchs.
  6. Innovation und Wettbewerb: Die Verordnung regt zudem dadurch auch Innovationen und Wettbewerb an, indem sie Unternehmen ermutigt, nachhaltigere Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
  7. Umsetzung und Überwachung: Es wird erwartet, dass die EU-Mitgliedstaaten die Umsetzung der Verordnung streng überwachen und sicherstellen, dass die Hersteller die neuen Anforderungen einhalten. Bei Verstößen sind Sanktionen vorgesehen.

Die neue Ökodesignverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und einer Reduzierung der Umweltauswirkungen von Produkten in der EU. Sie soll sowohl den Umweltschutz als auch die Rechte und Informationen der Verbraucher stärken.

 
Mehr zum KEK-Workshop Nachhaltige Produktgestaltung und Zirkuläre Geschäftsmodelle 

© Berlin Partner/Plances Workshop
 

Wir haben Ronja Scholz, Expertin für Eco-Design & Circular Service am Fraunhofer IZM, sowie Kai Lindow, Leiter des Geschäftsfeldes Virtuelle Produktentstehung am Fraunhofer IPK gefragt, was sich aus Ihrer Sicht durch die ESPR verändern wird und was Unternehmen konkret tun können, um auf die neuen Anforderungen zu reagieren.

Ronja Scholz

Expertin für Eco-Design & Circular Service am Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM
 

Ronja Scholz, Fraunhofer IZM:

Was wird sich durch diese Verordnung im Vergleich zur vorherigen Richtlinie aus Ihrer Sicht verändern?

Durch die Erweiterung der Ökodesign Verordnung auf relevante Sektoren könnten kreislauffähige Produkte zur Norm und entsprechende Designanforderungen verpflichtend eingeführt werden. Die EU beziffert den Anteil aller abgedeckten Produkte an den Treibhausgasemissionen auf 16%, der durch die Maßnahmen auf 9% reduziert werden könnte.
Da die Verordnung allerdings erst einmal nur die Rahmenbedingen schafft, bleibt zu erwarten, wie sehr diese Potentiale auch wirklich ausgeschöpft werden. Die regulatorischen Möglichkeiten für energieverbrauchende Geräte ändern sich zum Beispiel nicht signifikant, wurden aber in der Vergangenheit auch nicht vollends genutzt, wodurch die Einsparungspotentiale teilweise verlorengegangen sind. Ein prominentes Beispiel dafür sind Fernsehgeräte: die Effizienz je cm² ist durch die alte Verordnung signifikant verbessert worden, durch die zunehmende Größe verbrauchen die Geräte absolut aber immer mehr Energie und gehen darüber hinaus schneller kaputt.

In der Novellierung sollen deshalb mehr Nachhaltigkeitsaspekte wie Reparierbarkeit, Langlebigkeit und die Ressourceneffizienz adressiert werden. Einen ersten Ausblick, wie das aussehen könnte, gibt die Regulierung für Mobiltelefone und Tablets, an der wir maßgeblich mitgewirkt haben und die ab Mitte 2025 greift. Hier werden in Kombination mit dem Energielabel ambitionierte Vorgaben gemacht. Für viele elektronische Geräte wie Computer könnte diese als Blaupause dienen.

Mit der Erweiterung auf nicht-elektronische Konsumgüter wie Spielzeug, Textilien und Reifen aber auch relevante Grundstoffe sollen aber nicht nur kreislauffähige Produkte zur Norm werden, sondern auch nachhaltige Praktiken in der gesamten Lieferkette verankert werden.
Eine Neuerung dabei ist der Digitale Produkt Pass (DPP), der für die nötige Transparenz und Weitergabe relevanter Informationen an die jeweiligen Akteure in der Lieferkette sorgen soll. Auch hier wird die Umsetzung in der Praxis den Erfolg maßgeblich mitbestimmen. Es bietet die Chance für Kollaboration und das Ausschöpfen von Einsparungspotentialen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, so werden nicht nur Informationen zum ökologischen Fußabdruck oder der Herkunft von Materialien hinterlegt, durch die Zustandsinformation von Geräten und insbesondere der Akkus kann zukünftig besser bestimmt werden, wie ein Gerät oder dessen Komponenten nach der Nutzung weiterverwendet werden können.

Für die Konsumenten bedeutet das in Zukunft mehr Zugang zu Informationen. Dadurch soll einerseits die „Kaufkraft als Stimmzettel“ also informierte Kaufentscheidungen gefördert werden, was jedoch auch eine verstärkte Informationspflicht bedeuten kann. Ganz konkret kann sich durch verbesserte Reparierbarkeit und Lebensdauer von Produkten aber auch eine positive Auswirkung auf den Geldbeutel durch Einsparung von Neuanschaffungen ergeben.

Für Händler könnte insbesondere das Verbot der Vernichtung von unverkaufter Ware relevant werden. Wie genau dies umgesetzt wird, ist noch nicht festgelegt, in einem ersten Schritt müssen Großunternehmen aufgeschlüsselt deklarieren, wie viele Produkte sie wie vernichten. Inwiefern und wie sich dies auf Händler auswirkt muss noch ausgehandelt werden.

 

Für welche Sektoren wird die ESPR gerade am Standort Berlin relevant werden?

Mit Ausnahme der Grundstoffe (wie Stahl, Metallen, Aluminium, Chemikalien) liegt der primäre Fokus weiterhin auf Elektronikprodukten - und Neu-Textilien-, deren Fertigung weitestgehend außerhalb Europas stattfindet. Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Berlin sind demnach nicht konkret absehbar. Betroffen werden einerseits möglicherweise die Händler sein, die Ersatzteile verfügbarer machen aber auch für Retouren und Reklamationen neue Lösungen finden müssen. Über die Auswirkungen für den Textilhandel kann ich keinerlei Prognose machen.

Ein großes Potential liegt durch das zirkuläre Design bei Betrieben, die sich auf Reparatur ausrichten, denn während die Reparatur durch die Endverbraucher bei einigen Produkten bzw. Komponenten möglich gemacht werden soll, sind die meisten Konsumenten bei komplexen Produkten auf professionelle Dienstleistungen angewiesen. Um auch hier die vollen Potentiale auszuschöpfen und z.B. die Aufarbeitung von Gebrauchtgeräten im wirtschaftlichen Maßstab zu ermöglichen, bedarf es aber u.a. auch einer Anpassung der Abfallgesetze.

Insgesamt soll durch die zirkuläre Wirtschaft und die erweiterte Ökodesignrichtlinie die strategische Autonomie und eine größere Unabhängigkeit von globalen Rohstoffen und Lieferketten erreicht werden, wodurch nicht nur die Ressourcen, sondern auch mehr Wirtschaftskraft im Land verbleiben.

 

Was können Unternehmen konkret tun, um auf die neuen Anforderungen zu reagieren?

Wenn Produkte langlebiger und häufiger repariert werden, werden weniger Produkte verkauft. Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell und ihre Lieferketten frühzeitig überdenken, können diese entsprechend anpassen. Eine erste Frage könnte sein, mit welchen Dienstleistungen sich zukünftig ein Geschäft machen lässt. Dies kann das Aufarbeiten oder Weiterverkaufen von Geräten sein, aber evtl. auch strategische Kooperationen mit anderen Akteuren zu schließen, so dass diese Prozesse effizient und profitabel ausgestaltet werden. Auch Zulieferer können z.B. durch die Aufarbeitung von Komponenten ihre Expertise bewahren und neue Verkaufskanäle generieren.

Hier kann die Digitalisierung, insbesondere von Dienstleistungen, zum Tragen kommen, denn dadurch kann der Kontakt zum Kunden aufrechterhalten bleiben und z.B. mit regelmäßigen Wartungsverträgen Kosten und Nutzen für das Unternehmen optimiert und letztendlich auch die Verfolgbarkeit der Geräte sichergestellt werden. Die neuen Anforderungen stellen aber auch ganz konkrete Fragen zur Logistik: sollen Ersatzteile auf Lager gehalten oder aus Altgeräten generiert werden, oder werden sie auch nach Abkündigung durch Drittanbieter on demand verfügbar sein? Hier muss im Einzelfall überprüft werden, welche Lösung für ein Unternehmen am profitabelsten ist.

Wir arbeiten dafür mit den Unternehmen Hand-in-Hand und entwickeln und evaluieren verschiedene Strategien mit Blick auf Profitabilität und Nachhaltigkeit, vom Geschäftsmodell bis zu verschiedenen Designoptionen und sehen auch Unternehmen, die sich bereits jetzt zweigleisig aufstellen und sowohl mit Neuverkaufen als auch vermehrten Dienstleistungen sehr gut fahren.
Ein allererster Schritt kann aber auch sein, sich einen Überblick über die Lieferkette und die damit verbundenen Emissionen und Anforderungen zu verschaffen. Uns erreichen hierzu vermehrt Anfragen, sowohl von Zulieferern als auch Herstellern. Dadurch kann einerseits Reportingpflichten die sich aus dem Lieferkettengesetz aber auch dem DPP ergeben, nachgekommen werden. Aber nicht nur aus Sicht der Nachhaltigkeit ist das sinnvoll, denn nur wer weiß, wo die Schwerpunkte oder „Hotspots“ liegen, kann zielführende Maßnahmen ableiten, und seine eigenen Ressourcen und Kapazitäten gezielt für Anpassungsmaßnahmen nutzen, anstatt viel Energie in wenig wirksame Maßnahmen zu investieren.

 

Dr.-Ing. Kai Lindow

Leiter des Geschäftsfeldes Virtuelle Produktentstehung am Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK
 

Kai Lindow, Fraunhofer IPK:

Was wird sich durch diese Verordnung im Vergleich zur vorherigen Richtlinie aus Ihrer Sicht verändern?

Die neue ESPR wird die bisherige Ökodesign-Richtline aus dem Jahr 2009 ablösen. Das hat das Europäische Parlament im April dieses Jahres mit großer Mehrheit beschlossen, es gilt eine Übergangszeit von 18 Monaten. Dadurch rücken zukünftig nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte, wie beispielsweise Waschmaschinen und Kühlschränke, in den Fokus. Es sind fast alle Produkte betroffen. Wichtig zu wissen ist, dass es keine konkreten Anforderungen an Produkte oder Produktgruppen in der ESPR geben wird. Die ESPR wird Kriterien zur Produktregulierung beinhalten, die dann wiederum die Grundlage für nachgeordnete und produktspezifische Verordnungen bilden. Das muss man sich in etwa so vorstellen, dass die ESPR zum Beispiel die Kriterien Langlebigkeit, Materialeffizienz, Reparierbarkeit und CO2-Fußabdruck definiert, während in nachgeordneten Verordnungen dann konkrete Anforderungen an beispielsweise Kühlschränke zu diesen Kriterien beschrieben werden.

Weiterhin soll die neue ESPR den gesamten Produktlebenszyklus in Betracht ziehen. Das bedeutet u.a., dass beispielsweise der CO2-Fußabdruck tatsächlich von der Materialgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zur Verwertung berücksichtigt werden muss. Zusätzlich werden mit der ESPR und den nachgeordneten Verordnungen neue Instrumente für Verbraucherinnen und Verbraucher definiert. So sollen ein Digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label und ein Reparierbarkeits-Index nachhaltigere Kaufentscheidungen ermöglichen.

 

Auf welche Sektoren bezieht sich die ESPR und sind durch die Verordnung auch KMU betroffen?

Die neue ESPR bezieht sich auf nahezu alle Produktgruppen, u.a. umfasst sie Möbel, Textilien und Schuhe sowie Produkte aus Eisen, Stahl und Aluminium. Hinzu kommen weitere Produkte wie beispielweise Reinigungsmittel, Zement und weitere Chemikalien. Die Europäische Kommission wird nun bis Ende März 2025 für diese Produktgruppen entsprechende Arbeitsgruppen und Arbeitspläne zur Umsetzung der produktspezifischen Verordnungen bilden. Auch KMU sind von der ESPR und den nachgeordneten Verordnungen betroffen. Unterstützung sollen KMU seitens der Kommission und seitens der Mitgliedstaaten erhalten. Aus Sicht der Kommission werden digitale Werkzeuge und Leitfäden zur Umsetzung zukünftig angeboten (z.B. für Life Cycle Assessment zur Bestimmung des CO2-Fußabdrucks oder Ausfüllhilfen für Digitale Produktpässe). Ferner stellt die Europäische Kommission eine finanzielle Unterstützung für KMU-Vertreterinnen und -Vertreter zur aktiven Teilnahme am Ökodesign-Forum bereit. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, spezielle Angebote an KMU zur Partizipation und zur finanziellen Unterstützung zu entrichten. Darunter fallen beispielsweise das Schaffen von Vernetzungsmöglichkeiten, die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, spezielle Schulungen für Management und Personal sowie Steuervergünstigungen.

 

Was können Unternehmen konkret tun, um auf die neuen Anforderungen zu reagieren?

Derzeit können Unternehmen sich in Arbeitsgruppen der EU engagieren und die spezifischen Verordnungen mitgestalten. Dies ist in der Regel sehr zeitintensiv. Für die meisten Unternehmen wird es daher eher wichtig sein, die aktuellen Entwicklungen aus der jeweiligen Produktgruppe zu verfolgen und ggf. über Konsultations-Prozesse mitzuwirken. Dazu sollten Unternehmen frühzeitig die Informationsangebote von Vereinen, Verbänden und auch von unabhängigen Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Dadurch können sie in den kommenden 18 Monaten individuell nachverfolgen, was passiert und wie sie betroffen sind.

Auch wir von der Fraunhofer-Gesellschaft, speziell vom Fraunhofer IPK, bieten umfangreiche Unterstützung für Unternehmen (große und KMU) an. Wir entwickeln beispielsweise seit Jahren Lösungen für digitale Produktpässe. Dazu gehören neben technologischen Lösungen auch Umsetzungsleitfäden, Methoden, Richtlinien und Standards zur Nutzung der digitalen Produktpässe. Außerdem bieten wir kostenfreie Webinare und darüberhinausgehende Weiterbildungen zu diesen Themen an. Wir unterstützen Unternehmen darin, mit der ESPR und den nachgelagerten Verordnungen ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern – und gleichzeitig nachhaltiger und kreislauffähiger zu werden.


Unsere Veranstaltungsempfehlungen zum Thema

Infoveranstaltung EU-Förderung für die Designbranche

Veranstalter: Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie

Termin: 18.06.2024 - 10:00 Uhr

Ort: online

Anmeldung 

 
 

EU-Taxonomie Kompakt: Finden Sie das passende Reportingtool für Ihr Unternehmen!

Veranstalter: IHK Berlin

Termin: 20.06.2024 - 16:00 Uhr

Ort: IHK Berlin

Anmeldung

 
 

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