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Verfahren : 2022/0095(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0218/2023

Eingereichte Texte :

A9-0218/2023

Aussprachen :

PV 11/07/2023 - 21
CRE 11/07/2023 - 21

Abstimmungen :

PV 12/07/2023 - 8.1
CRE 12/07/2023 - 8.1
Erklärungen zur Abstimmung
PV 23/04/2024 - 5.20
CRE 23/04/2024 - 5.20

Angenommene Texte :

P9_TA(2023)0272
P9_TA(2024)0303

Angenommene Texte
PDF 133kWORD 48k
Dienstag, 23. April 2024 - Straßburg
Ökodesign-Verordnung
P9_TA(2024)0303A9-0218/2023
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2024 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (COM(2022)0142 – C9-0132/2022 – 2022/0095(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2022)0142),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9‑0132/2022),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. Juli 2022(1),

–  unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahmen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9‑0218/2023),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest(2);

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. C 443 vom 22.11.2022, S. 123.
(2) Dieser Standpunkt ersetzt die am 12. Juli 2023 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte, P9_TA(2023)0272).


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. April 2024 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG
P9_TC1-COD(2022)0095

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2024/1781.)

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen